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Geschäftsführer haften für unzulässige Werbe-E-Mails
Geschäftsführer haften ihrer GmbH für die Kostennote des Abmahners
Geschäftsführer haften ihrer GmbH für E-Mail-Werbung, die dem Empfänger unverlangt zugeschickt wird. Das hat das Landgericht Berlin kürzlich entschieden. Muss die GmbH das Anwaltshonorar oder gar eine Vertragsstrafe nach vorangegangener Abmahnung zahlen, kann sie ihren Geschäftsführer in Regress nehmen.
Im Streitfall ging es um ein Unternehmen, das Opfer eines Hackerangriffs geworden war. In der Folge wurden aus diesem Unternehmen über 180.000 Werbe-E-Mails verschickt. Einer der Empfänger klagte auf Unterlassung und bekam Recht.
Die Richter erklärten, dass sich der Anspruch auf Unterlassung nicht auf konkrete Domains oder E-Mail-Adressen beschränkt. Vielmehr gilt der Unterlassungsanspruch für alle unverlangt zugesandten E-Mails, egal von wo und an welche Adresse sie verschickt wurden.
Laut Landgericht Berlin haften Geschäftsführer in solchen Fällen, auch wenn sie die Versendung nicht beauftragt haben. Es reicht allein die Möglichkeit, dass sie die Aktion gekannt haben und sie hätten verhindern können. Damit geht das Landgericht über bisherige Urteile zu dem Thema hinaus.
Michael Metzkes

Wir wollen Sie als unseren neuen Mitarbeiter unseren Kunden und Kollegen in Form eines kurzen Interviews vorstellen.
Wie alt sind Sie und woher kommen Sie?
Ich bin 47 Jahre alt und wohne seit 9 Jahren in Solingen. Geboren und aufgewachsen bin ich in Düsseldorf.
Was haben Sie gemacht bevor Sie zu uns gekommen sind?
In den letzten 7 Jahren war ich als Softwareentwickler selbstständig. Davor war ich bei mehreren Firmen im Bereich Technik, Support und Softwareentwicklung angestellt.
Was führt Sie in unser Unternehmen?
Der Wunsch, neue und spannende Projekte durch den Einsatz modernster Technologien zu verwirklichen.
In welchen Bereich sind Sie bei Systemhaus Erdmann tätig?
Ich arbeite als Webentwickler im Team der Abteilung Programmierung. Zusammen realisieren wir datenbankgestützte Softwarelösungen für unsere anspruchsvollen Kunden.
Welche Erwartungen haben Sie?
Da ich gerne lerne, hoffe ich meine Kenntnisse weiter ausbauen zu können, um so mit meinem Wissen einen Beitrag zum weiteren Erfolg des Unternehmens zu leisten.
Sie erreichen Herr Metzkes unter folgender E-Mail: mm@systemhaus-erdmann.de
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.