Freitag, 19 August 2016 10:33

Facebook-Profil gehackt – Betroffener muss 3000€ zahlen

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Das Oberlandgericht Frankfurt (AZ. 16 U 233/15) hat entschieden: User haften auch für persönlichkeitsverletzende Beiträge Dritter, wenn sie sorglos mit ihren Zugangsdaten umgehen.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Facebook-User auf seiner Profilseite Beleidigungen gepostet. Die beleidigte Person erstattete daraufhin Anzeige. Er verteidigte sich damit, dass nicht er selbst beleidigt hätte, sondern Dritte die beleidigenden Worte auf die Profilseite des Kontos geschrieben hätten. Vor Gericht beschrieb er, er habe sich hin und wieder bei bekannten angemeldet und dabei nicht darauf geachtet, sich ordnungsgemäß wieder bei Facebook auszuloggen. Auch habe er nicht darauf geachtet, ob die fremden Rechner die Merkfunktion aktiviert hatten, welche es möglich macht, sich ohne Passworteingabe wieder einzuloggen.

Daraus folgerten die Richter, dass der User des Facebook-Accounts seine Pflicht zur Geheimhaltung der sensiblen Daten nicht eingehalten hat. Sie hielten ihm dabei vor, dass in den Nutzungsbedingungen von Facebook stehe, dass der Account nicht übertragbar sei. Dessen Inhaber sei also nicht berechtigt, beliebigen Dritten Zugriff auf den Account zu geben.

Bei seinem sorglosen Umgang mit den Zugangsdaten habe er damit rechnen müssen, dass unberechtigte Dritte Zugriff auf seinen Account haben und ihn ggf. verwenden, um einen Dritten zu beleidigen.

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Gelesen 3128 mal Letzte Änderung am Montag, 12 September 2016 08:39