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Im heutigen Alltag sind Computer, Smartphone und Tablet kaum mehr wegzudenken – doch, was wäre wenn man ohne Computer und Internet klarkommen müsste?
Die ersten Computer wurden in den 40er Jahren gebaut, der „Z3“ von Konrad Zuse. Dieser Computer war damals noch so groß wie ein Kleiderschrank. Darauf aufbauend wurden die Computer im Laufe der Jahre immer kleiner.
Weit verbreitet waren in den 80ern und auch noch bis etwa Mitte der 90er Jahre die Computer namens „Amiga“. Diese Serie ist leider komplett von der Bildfläche verschwunden.
Wie so oft hat sich nach dem „Prototypen“ immer mehr heraus kristallisiert, das die Welt nach Betriebssystemen wie Windows, Linux oder MAC OS gesucht hat. So sind heute diese drei Systeme faktisch die alleinigen Betriebssysteme bei den heutigen Computern.
Ein Profil auf Facebook, Yahoo oder Amazon zu erstellen, ist kinderleicht. Doch wer sein Profil wieder löschen will, muss lange suchen. Das hat eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) im Rahmen des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" ergeben. Seit dem letzten Check 2011 gab es kaum Verbesserung. Nur acht von 19 aktuell untersuchten Plattformen bieten die Löschmöglichkeit dort an, wo die meisten Nutzer sie erwarten: in den Kontoeinstellungen oder Profilinformationen. Bei sieben weiteren Seiten finden Verbraucher nur über die "Hilfe"-Funktion heraus, wie sie ihr Profil entfernen können. Bei vier Onlineangeboten ist das Löschen überhaupt nicht möglich. "Das Löschen muss so einfach wie das Anmelden sein. Wir brauchen ein durchsetzbares Recht auf die Löschung persönlicher Daten. Dafür muss sich die Bundesregierung in der EU einsetzen", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Derzeit arbeitet die EU an einer Datenschutz-Grundverordnung. Der aktuelle Textentwurf sieht unter anderem das „Recht auf Vergessenwerden“ vor. Der vzbv unterstützt diesen Vorschlag weitgehend. Er fordert, dass Nutzer immer das Recht haben müssen, ihre Daten zu löschen. Zudem müssen Betreiber den Löschanspruch auch bei anderen Unternehmen durchsetzen, wenn sie persönliche Daten des Nutzers übermittelt haben. Denn Nutzer wissen meist gar nicht, an welche Unternehmen ihr Anbieter Daten weitergegeben hat.
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